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Umzug · Entrümpelung

Entrümpelung: Räumen, Trennen, Entsorgen – mit Nachweis

Entrümpelung heißt: Räume vollständig leeren, Verwertbares von Abfall trennen und die Entsorgung belegen. Hanswil zeigt, welche Schritte abgerechnet werden, welche Nachweise Sie verlangen und welche Preisspanne in Ihrer Region üblich ist.

Arbeiten: Umzug

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🚚 25–60 €/m²Preisspanne Wohnfläche Ländlich vs. Großraum, Stand 2024
🚚 2–5 TageDauer übliches Einfamilienhaus Je nach Füllgrad und Etage
🚚 3 NachweiseEntsorgung, Verwertung, Wertanrechnung Vertraglich zu regeln
🚚 § 954 BGBRechtsgrundlage Besitzaufgabe Fassung 2002-01, zuletzt 2023

Überblick

Was eine Entrümpelung umfasst

Eine Entrümpelung ist die vollständige Leerung von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden oder Gewerbeflächen. Sie umfasst das Sortieren in verwertbare Gegenstände, Sperrmüll und Sonderabfall. Für Haushalte, Erbengemeinschaften, Vermieter und Betriebe ist sie häufig Voraussetzung für Renovierung, Verkauf oder Rückgabe. Die Arbeiten erfolgen nach Aufmaß und Ortsbegehung, weil Füllgrad, Etage und Zugänglichkeit den Aufwand bestimmen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 954 BGB (Fassung 2002-01, zuletzt geändert 2023) für die Aufgabe des Besitzes an Sachen. Bei Sonderabfall gilt die Nachweisverordnung (NachwV 2006-10, zuletzt 2023). Elektroaltgeräte fallen unter das ElektroG (Fassung 2015-10, zuletzt 2023). Diese Regelungen bestimmen, welche Stoffe getrennt zu erfassen und zu belegen sind. Ohne diese Nachweise ist eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht dokumentiert.

Ablauf

Ablauf, Dauer und Beteiligte der Entrümpelung

Der Ablauf beginnt mit der Ortsbegehung und dem Aufmaß. Dabei werden Fläche, Füllgrad, Etage, Aufzug und Zugang erfasst. Der Betrieb erstellt daraufhin ein Angebot mit Positionen für Arbeitszeit, Transport, Entsorgung und Wertanrechnung. Vor Beginn wird ein Übergabeprotokoll mit Fotos angelegt, das den Zustand der Bausubstanz festhält. Nach der Räumung erfolgt die Abnahme, bei der die besenreine Übergabe und die Vollständigkeit geprüft werden. Diese Schritte sind Grundlage jeder Abrechnung.

Die Dauer hängt von Fläche und Füllgrad ab. Für eine 80-m²-Wohnung mit durchschnittlichem Hausrat sind zwei bis drei Arbeitstage üblich, für ein Einfamilienhaus mit Keller und Dachboden drei bis fünf Tage. Bei Sonderabfall wie Asbest oder KMF (Künstliche Mineralfasern) verlängert sich die Dauer, weil TRGS 519 und TRGS 521 die getrennte Erfassung vorschreiben. Die Entsorgung über Deponie oder Verwertungsanlage benötigt zusätzlich ein bis drei Werktage, abhängig von den Annahmezeiten.

Beteiligt sind in der Regel ein Umzugsunternehmen mit geschultem Personal, bei Sonderabfall zusätzlich ein Fachbetrieb nach WHG oder ein zertifizierter Sachkundiger nach TRBS 1203. Der Betrieb muss in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein, sofern handwerkliche Leistungen wie Demontage anfallen. Für die Entsorgung sind die kommunale Satzung und die NachwV maßgeblich. Prüfquellen sind die Handwerkskammer-Suche, das Handelsregister und die Förderdatenbank des Bundes.

Budget

Was eine Entrümpelung kostet: Preisspannen nach Umfang

Die Kosten einer Entrümpelung liegen bundesweit je nach Objektgröße, Füllgrad und Stockwerk zwischen 25 und 65 €/m² Wohnfläche; für Keller, Dachboden oder Garage rechnet man 15–35 €/m². Ein Einfamilienhaus (120 m²) kostet 3.200–7.800 €, eine 3-Zimmer-Wohnung (80 m²) 1.800–4.500 €, ein einzelner Kellerraum 350–900 € (Markterhebung 2024, eigene Auswertung von Partnerangeboten).

Regional weichen die Preise um 20–35 % ab: Im ländlichen Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt liegt die Entrümpelung bei 22–45 €/m², im Großraum München, Stuttgart oder Hamburg bei 35–70 €/m². Zuschläge entstehen durch fehlenden Aufzug (5–12 €/m²), Sonderabfälle wie Asbest oder Öltanks (separat nach TRGS 519), Wochenendtermine und die Entsorgung von Elektrogeräten nach ElektroG.

Preisübersicht

Preise im Detail nach Ausführung

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Denkmalschutz, schwieriger Zugang, gehobene Ausstattung).

LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Entrümpelung Wohnung (leer, ohne Möbel) 15–30 €/m² Leerwohnung ohne Einbauten; regionale Abweichung 20–35 %, Mindestpauschale oft 350 €
Entrümpelung Wohnung (möbliert, inkl. Entsorgung) 25–65 €/m² Füllgrad, Etage, Aufzug; München/Stuttgart bis 70 €/m², ländlich ab 22 €/m²
Keller, Dachboden oder Garage 15–35 €/m² Oft als Pauschale 350–900 €; Sonderabfälle wie Farben oder Asbest separat
Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung 2.000–6.500 € pauschal Bei verwertbarem Mobiliar wird der Wert angerechnet; Nachweis der Entsorgung inklusive
Sperrmüllentsorgung über Fachbetrieb 90–180 €/m³ Inklusive Transport und Deponiegebühr; kommunale Sperrmüllabholung oft günstiger
Entsorgung Sonderabfall (Asbest, Öl) 250–600 €/t Nur durch Fachbetrieb nach TRGS 519; Nachweis und Dokumentation erforderlich
Besenreine Übergabe mit Abnahme 80–200 € pauschal Endreinigung, Fotodokumentation und Übergabeprotokoll für Vermieter oder Käufer

Gut zu wissen

Wann eine Entrümpelung beauftragt wird: typische Auslöser

Eine Entrümpelung wird meist dann nötig, wenn ein Haushalt aufgelöst wird: nach einem Todesfall, bei einem Umzug ins Pflegeheim oder wenn Erben eine Immobilie verkaufen wollen. Auch vor einer Kernsanierung oder einem Dachgeschossausbau muss die Bausubstanz frei sein, damit Rohbaumaß und Aufmaß möglich sind. Vermieter lassen bei Mieterwechsel oder nach Zwangsräumung räumen, um die Wohnung neu zu vermieten.

Weitere Auslöser sind Messie-Situationen mit starker Vermüllung, ein Firmenaufgabe oder die Aufgabe eines Lagers. Sobald Sperrmüll, Elektroschrott und Bauschutt gemischt anfallen, ist ein Fachbetrieb nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sinnvoll. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob eine Räumung durch die Kommune oder eine Förderung (z. B. KfW 458 bei anschließender Sanierung) greift.

Tipps

Die Tipps von Hanswil vor der Unterschrift

🧰 Hanswil, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Vorhaben gelingt. Wer ist Hanswil?

Vorher inventarisieren

Gehen Sie vor dem Angebot Raum für Raum durch und notieren Sie Wertgegenstände. Ohne diese Liste kann keine Wertanrechnung erfolgen – und die Endsumme steigt.

🧰 HanswilOffizielles Maskottchen

Entsorgungsnachweis verlangen

Verlangen Sie die Wiegescheine der Deponie und den Verwertungsnachweis. Ohne diese Belege haften Sie bei illegaler Entsorgung mit.

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Sperrmüll separat prüfen

Prüfen Sie vorab die Sperrmülltermine Ihrer Kommune. Was dort kostenlos abgeholt wird, muss nicht über den Entrümpelungsbetrieb entsorgt werden.

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Festpreis statt Stundenlohn

Bestehen Sie auf einem Festpreis nach Ortsbegehung. Stundenlohnabrechnungen führen bei unerwartetem Füllgrad regelmäßig zu Nachforderungen.

🧰 HanswilOffizielles Maskottchen

Wertanrechnung schriftlich

Lassen Sie die Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände im Angebot ausweisen. Ohne schriftliche Vereinbarung bleibt der Erlös beim Betrieb.

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Versicherung prüfen

Fragen Sie nach der Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme. Bei Schäden an Bausubstanz oder Nachbargebäuden ist das Ihr einziger Regressweg.

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FAQ

Häufige Fragen

Was kostet eine Entrümpelung einer 80-m²-Wohnung, und wovon hängt der Preis ab?

Für eine 80-m²-Wohnung mit durchschnittlichem Hausrat liegen die Preise 2024 bei 900–1.800 € im ländlichen Raum und 1.500–2.800 € im Großraum München oder Frankfurt. Entscheidend sind Füllgrad, Etage ohne Aufzug, Sperrmüllanteil und ob Wertanrechnung erfolgt. Lassen Sie den Preis pro Kubikmeter oder als Pauschale nach Ortsbegehung angeben, nicht pro Stunde – sonst ist die Spanne nicht vergleichbar.

Muss ich vor der Entrümpelung eine Sperrmüllanmeldung bei der Kommune machen?

Nein, das übernimmt in der Regel der Betrieb. Nach den jeweiligen kommunalen Abfallsatzungen ist Sperrmüll anmeldepflichtig, oft vier bis acht Wochen vor Abholung, mit Mengenbegrenzung je Haushalt. Gewerbliche Entrümpler sind nach § 56 KrWG als Beförderer registriert und weisen die Entsorgung nach. Verlangen Sie den Entsorgungsnachweis mit Wiegeschein – er ist Ihre Absicherung gegen illegale Ablagerung.

Welche Nachweise und Qualifikationen sollte ein Entrümpelungsbetrieb vorweisen?

Prüfen Sie die Eintragung in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer bei Arbeiten, die unter ein zulassungspflichtiges Gewerk fallen, etwa bei Demontage von Sanitär oder Elektrik. Für Schadstoffe – Asbest in Bodenbelägen vor 1993, KMF – gilt TRGS 519 beziehungsweise TRGS 521; dafür ist ein Sachkundenachweis nach TRBS 1203 nötig. Betriebshaftpflicht und Entsorgungsnachweis gehören in den Vertrag.

Was passiert mit noch brauchbaren Möbeln und Elektrogeräten?

Verwertbares wird meist angerechnet: Der Betrieb rechnet den Erlös mit dem Aufwand gegen. Elektroaltgeräte müssen nach ElektroG getrennt erfasst und über zertifizierte Erstbehandlungsanlagen entsorgt werden, Kühlgeräte wegen des Kältemittels separat. Lassen Sie im Angebot ausweisen, welche Positionen als Wertanrechnung mit welchem Betrag abgezogen werden – sonst verschwindet der Erlös in der Pauschale.

Wie läuft eine Entrümpelung ab, und was muss ich vorher räumen?

Nach der Ortsbegehung folgt ein schriftliches Aufmaß mit Raumliste und Mengenschätzung, dann die Abnahme des Leistungsumfangs vor Beginn. Persönliche Papiere, Wertsachen und Erinnerungsstücke räumen Sie selbst – dafür haftet kein Betrieb. Üblich sind ein bis drei Arbeitstage für 80 m². Bei Mietwohnungen: Besenreine Übergabe ist vertraglich geschuldet, die Endreinigung ist oft eine separate Position. Nehmen Sie das Protokoll mit Fotodatum ab.

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