Gut zu wissen
Wofür Sie uns schreiben
Wir freuen uns über Hinweise, die unsere Inhalte genauer machen. Wenn Sie eine geänderte Norm melden – etwa DIN 18533-1:2017-07, DIN 4109-1:2018-01 oder VDE 0100-410:2018-06 –, nennen Sie bitte die Fundstelle und das Fassungsdatum. Auch bei Förderprogrammen wie KfW 458 oder der BAFA-BEG-Einzelmaßnahme freuen wir uns über den Stand der Richtlinie.
Für inhaltliche Rückfragen antworten wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Wir klären Begriffe wie Aufmaß, Abnahme, Rohbaumaß oder Wärmebrücke gern in verständlicher Sprache. Ihre Anfrage leiten wir nicht an Betriebe weiter – dafür nutzen Sie bitte das separate Angebotsformular von Hanswil. So bleibt die inhaltliche Korrespondenz getrennt von der Vermittlung.
Gut zu wissen
Was wir nicht leisten
Wir erstellen keine Rechtsberatung, keine Statik und keine verbindliche Preisauskunft für ein einzelnes Objekt. Unsere Preisspannen sind Markterhebungen oder eigene Auswertungen von Partnerangeboten; sie ersetzen kein individuelles Angebot. Für die Prüfung eines Betriebs nennen wir Ihnen öffentliche Quellen: die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer, das Handelsregister oder die Förderdatenbank des Bundes.
Wir behaupten nichts über einen einzelnen Betrieb, was nicht aus einer öffentlichen Quelle stammt. Wenn Sie eine Qualifikation prüfen wollen – Meisterbetrieb nach Handwerksordnung, Fachbetrieb nach WHG oder Sachkundiger nach TRBS 1203 –, geben Sie uns die Angabe, die Sie gefunden haben. Wir sagen Ihnen, wo Sie sie selbst nachlesen können. Schreiben Sie an kontakt@hanswil.de.